Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Luftdichtheitsmessung der Gebäudehülle ist die komplette Fertigstellung der luftdichten Schicht.
Dazu gehört auch:
- luftdichter Anschluss und geschlossener Zustand der Fenster und Türen
- vollständiger Innenputz
- kontinuierliche Abdichtung aller Baustoffübergänge, besonders am Holzwerk und im Dachbereich
Für einen überschlägigen Zustandsbericht der ausgeführten Arbeiten, können geringfügige Undichtheiten in Zwischenmessungen, je nach Baufortschritt, festgestellt werden.
Ablauf einer Luftdichtheitsmessung
Das BlowerDoor wird in der Regel in die Öffnung einer Aussen- oder Balkontür montiert. Mit der Regelung des Ventilators lassen sich, bei 50 Pa Druckdifferenz, Volumenströme von 25-7800 m³ aufbauen. Je grösser die Undichtigkeiten der Gebäudehülle sind um so höher ist das Luftvolumen des Ventilators. Der Volumenstrom des Ventilators wird dann in das Verhältnis zum Gebäudevolumen gesetzt um den sogenannten n50-Wert zu ermitteln.
Zusätzlich können, bei geschlossener Dachkonstruktion, in einem Überdruckverfahren mittels eines Nebelgenerators, Undichtigkeiten visuell dargestellt werden. Der erzeugte Nebel strömt, angetrieben durch den Überdruck, durch die Undichtigkeiten nach aussen und Lecks werden somit sichtbar.